Antibiotika-Prophylaxe vor zahnärztlichen Behandlungen
Dr. med. dent. Mo Amro
Bei zahnärztlichen Behandlungen können oftmals die Bakterien der Mundhöhle in den Blutkreislauf gelangen. Während dies für die Mehrheit der Menschen unbedenklich ist, sind bei Patienten mit verschiedenen Vorerkrankungen besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
In diesem Artikel wird die Relevanz der antibiotischen Abschirmung sowie ihre Anwendungsbereiche näher betrachtet.
Was ist die Antibiotika-Prophylaxe?
Die antibiotische Abschirmung, auch als Antibiotikaprophylaxe bekannt, ist eine vorbeugende Maßnahme, die vor bestimmten medizinischen Eingriffen durchgeführt wird, um das Risiko von Infektionen zu minimieren. Insbesondere geht es hierbei um das Entstehen der sogenannten infektiösen Endokarditis, eine Entzündung der Herzinnenhaut, die durch Bakterien verursacht wird. Durch diverse zahnärztliche Behandlungen, die das Zahnfleisch oder die Zahnwurzel betreffen, können diese Bakterien in den Blutkreislauf gelangen. Daher ist bei bestimmten Risikopatienten eine antibiotische Abschirmung notwendig, um dieses Risiko prophylaktisch zu minimieren.
Welche Patienten benötigen eine Antibiotika-Prophylaxe
Nach aktuellen Leitlinien (wie zum Beispiel der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie und Angeborene Herzfehler) sollten für folgende Risikopatienten eine Antibiotika-Prophylaxe erfolgen:
– Patienten mit Prothesenklappen oder mit rekonstruierten Klappen unter Verwendung prothetischen Fremdmaterials.
– Patienten, die bereits eine infektiöse Endokarditis durchgemacht haben.
– Patienten mit angeborenen Herzfehlern:
– Unkorrigierte zyanotische Vitien oder residuelle Defekte, palliative Shunts oder Conduits.
– Innerhalb von sechs Monaten nach operativer oder interventioneller Korrektur unter Verwendung prothetischen Fremdmaterials.
– Persistierende residuelle Defekte nach Einbringen von chirurgischem oder interventionellem prothetischem Fremdmaterial.
– Künstlicher Gelenkersatz
Es ist wichtig zu betonen, dass nicht alle zahnärztlichen Eingriffe eine antibiotische Abschirmung erfordern. Der Zahnarzt muss vorab die medizinische Vorgeschichte sorgfältig prüfen und die richtigen Vorkehrungen treffen.
Wie wird die Antibiotika-Prophylaxe eingenommen?
Falls eine Antibiotika-Prophylaxe notwendig sein sollte, wird dieses von dem behandelnden Zahnarzt oder Hausarzt verschrieben. Dabei sollte entsprechend der Leitlinie etwa 30-60 Minuten vor dem zahnärztlichen Eingriff das Antibiotikum eingenommen werden. Für die antibiotische Abschirmung wird in der Regel bei Erwachsenen 2g Amoxicillin verschrieben. Falls eine Penicillin-Unverträglichkeit vorliegt, kann man hierbei auf Clindamycin ausweichen. Hierbei wird eine Dosierung von 600mg eingenommen.
Nach der Behandlung ist keine weitere Einnahme erforderlich. Bei Kindern werden die Dosierungen entsprechend dem Körpergewicht angepasst.
Fazit
Durch eine gründliche Anamnese des behandelnden Zahnarztes kann vor einem zahnärztlichen Eingriff eine Antibiotika-Prophylaxe erfolgen. So kann der Besuch beim Zahnarzt für betroffene Patienten sicher und ohne erhöhte Risiken erfolgen.
Literatur
Infektiöse Endokarditits und Endokarditisprophylaxe( W. Knirsch (Zürich, CH), C. R. Mackenzie (Düsseldorf), H.-J. Schäfers (Homburg), R. Heying (Leuven, BEL), O. Tutarel (München), C. Rickers (Hamburg))
Prophylaxe der infektiösen Endokarditis (C.K. Naber, B. Al-Nawas, H. Baumgartner, et. al)